Sportbetrieb
unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie
Liebe
Vereinsmitglieder,
gemäß § 14 der
Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 01. März 2022 kann ab Freitag, den 04.
März 2022 die Kegelbahn unter Einhaltung der 3G Regelung wieder geöffnet
werden.
Das
bedeutet, Sport im Innenbereich ist wieder nach der 3G-Regelung möglich solange
es das Infektionsgeschehen in Sachsen zulässt.
Ab 04.03.2022 dürfen deshalb nur geimpfte, genesene oder
Sportlerinnen und Sportler mit einem tagaktuellen negativen Corona-Test zum
Trainingsbetrieb die Kegelbahn betreten.
Wir bitten alle um die strikte Beachtung und Einhaltung dieser Regeln!
Der Vorstand
KSV Neustadt/Sa. e.V.
Neustadt/Sa., 04.03.2022